Wir kümmern uns um deine Reklamation

WAS IST, WENN MAL WAS IST?

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Lass uns zunächst die Begriffe Garantie und Gewährleistung klären: Garantie ist die freiwillige Leistung eines Herstellers – Umfang und Dauer können hier variieren. Die Gewährleistung ist jedoch verpflichtend, denn sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. 

Ausgenommen von der Gewährleistung sind jedoch Verschleißteile. Darunter fallen z. B. Bereifung, Felgen in Verbindung mit Felgenbremse, Bremsbeläge, Ketten und Zahnriemen, Kettenräder, Ritzel, Innenlager und Schaltwerksrollen, Lager, Leuchtmittel der Lichtanlage, Lenkerband, Hydrauliköle und Schmierstoffe, Schalt- und Bremszüge, Leitungen und Akkus. 

Auch wenn du dein Bike oder Zubehörteil unsachgemäß gebrauchst oder unzureichend pflegst und wartest, kannst du deinen Anspruch auf Gewährleistung und Garantie verlieren.

In jedem Fall solltest du dich mit deiner Reklamation zuerst an uns wenden. Kontaktiere uns telefonisch oder per E-Mail und schildere uns dein Anliegen. In den meisten Fällen können wir danach beurteilen, was zu tun ist. Hast du Anspruch auf Gewährleistung oder Garantie, kümmern wir uns natürlich schnellstmöglich darum, dass alles zu deiner Zufriedenheit gelöst wird. 

Unter den folgenden Links findest du die Garantie-bestimmungen unserer Bike-Partner.

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